
Die Wirtschaftsstruktur der Landeshauptstadt Potsdam wird in hohem Maße durch kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen geprägt. Insbesondere diese Unternehmen sind oftmals starken Wettbewerbssituationen ausgesetzt. Häufig ergibt sich daraus ein Spannungsfeld zwischen existenziellen Risiken und deutlich erkennbaren Wachstumschancen. Dem Zugang zu überregionalen Absatzmärkten kann in diesem Zusammenhang eine Schlüsselfunktion zukommen. Eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg, den Zugang zu überregionalen Märkten und somit für die Generierung von unternehmerischem Wachstum ist eine gezielte außenwirksame Präsentation der Unternehmen.
Mit der Messe- und Vermarktungsförderung bietet die Landeshauptstadt Potsdam zwei eigene Förderprogramme zur Stärkung der lokalen Wirtschaft an. Ortsansässige Kleinstunternehmen bzw. kleine Unternehmen ausgewählter Wirtschaftszweige können einen Zuschuss zur Teilnahme an fachspezifischen regionalen, nationalen und internationalen Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen oder für die Unternehmenskommunikation und Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen erhalten.
Kontakt
Bei Interesse und Fragen zu den städtischen Förderprogrammen Messe- und Vermarktungsförderung können Sie sich direkt an die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam wenden. Diese berät Sie zu den Förderprogrammen und klärt individuell, ob eine Unterstützung für Ihr Vorhaben möglich ist. Zudem nimmt sie Anträge entgegen und betreut die Antragsteller*innen zuwendungsrechtlich.
Vermarktungsförderung
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums (Vermarktungsförderungs-RL Wifö/22)
Laufzeit
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
Fördergegenstand
Zuwendungen werden ausgereicht für die:
- konzeptionelle Analyse und Beratung zu einem professionellen Marketing
- konzeptionelle Entwicklung und Erstellung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Corporate Design)
- konzeptionelle Entwicklung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Corporate Design)
- Neukonzipierung und -gestaltung eines bereits bestehenden einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Redesign eines bestehenden Corporate Designs)
- Produktion neuentwickelter unternehmensbezogener Kommunikationsmittel im Rahmen einer Corporate Design-Entwicklung bzw. eines vollständigen Redesign
- konzeptionelle Entwicklung und Erstellung einer unternehmensbezogenen Website
- konzeptionelle Entwicklung und Erstellung einer unternehmensbezogenen Website
- Neukonzipierung und -gestaltung einer bereits bestehenden Website (Relaunch einer Website)
- Eintragung einer Marke, eines Geschmacksmusters, Gebrauchsmusters oder Sortenschutzes für den nationalen, EU-weiten oder internationalen Schutz
- Beratung, Recherche und Abwicklung im Zusammenhang mit der Eintragung einer Marke, eines Geschmacksmusters, Gebrauchsmusters oder Sortenschutzes für den nationalen, EU-weiten oder internationalen Schutz des eingetragenen Gegenstands durch Rechtsanwälte
- Eintragung einer Marke, eines Geschmacksmusters, Gebrauchsmusters oder Sortenschutzes für den nationalen, EU-weiten oder internationalen Schutz des eingetragenen Gegenstands
Wie wird gefördert?
Als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) bei einer Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 1.500 Euro je Fördergegenstand.
Die verschiedenen Fördergegenstände können durch eine*n Antragsteller*in jeweils einmalig beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen und eigenständige kleine Unternehmen (im Haupterwerb) mit ihrer Hauptniederlassung oder selbstständigen Zweigniederlassung in der Landeshauptstadt Potsdam, die weniger als 10 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. Euro erzielen, eigenständig sind und folgenden Wirtschaftszweigen (entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 - WZ 2008) zuzuordnen sind:
- Anbau einjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.1)
- Anbau mehrjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.2)
- Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken (Abschnitt A | Klasse 01.3)
- Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen (Abschnitt A | Klasse 01.42, 01.45 und 01.46)
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)
- Baugewerbe (Abschnitt F)
- Einzelhandel mit einer max. Verkaufsfläche von 300 m² (Abschnitt G | Klasse 47)
- Gastronomie (Abschnitt I | Klasse 56)
- Information und Kommunikation (Abschnitt J)
- Architektur-/Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (Abschnitt M | Klasse 71)
- Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Abschnitt M | Klasse 72.1)
- Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design (Abschnitt M | Klasse 74.1)
- Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (Abschnitt N | Klasse 77.21)
- Garten und Landschaftsbau (Abschnitt N | Klasse 81.30.1)
Generell ausgeschlossen nach dieser Richtlinie sind:
- Backshops und Selbstbedienungsbäckereien
- Handelsketten und Filialisten
- Franchisenehmer*innen
- Apotheken und Augenoptiker
- Tankstellen
- Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak, Tabakerzeugnissen, Tabakersatzstoffen
- Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waffen und Munition
Wie erfolgt die Antragstellung?
Antragsformulare inkl. Anlagen erhalten Sie über die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam oder über das virtuelle Rathaus.
Messeförderung
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (Messeförderungs-RL Wifö/22)
Laufzeit
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
Fördergegenstand
Gefördert werden aktive Einzel- und Gemeinschaftsteilnahmen an regionalen, nationalen und internationalen Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen mit vorwiegend fachspezifischer Ausrichtung, soweit die Teilnahmen nicht dem Direktverkauf dienen. Die Teilnahme kann physisch wie auch virtuell erfolgen.
Ausgenommen von der Förderung sind physische und virtuelle Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und sonstigen Veranstaltungen.
Wie wird gefördert?
Als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) bei einer Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höchstsätze betragen:
- 1.500 EUR für regionale und nationale Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen
- 2.500 EUR für internationale Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (die im AUMA-Katalog als solche gelistet sind)
Pro Haushaltsjahr kann je Unternehmen höchstens eine Messeteilnahme bezuschusst werden. Insgesamt können maximal drei Messeteilnahmen je Unternehmen gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen und eigenständige kleine Unternehmen (im Haupterwerb) mit ihrer Hauptniederlassung oder selbstständigen Zweigniederlassung in der Landeshauptstadt Potsdam, die weniger als 50 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro erzielen, eigenständig sind und folgenden Wirtschaftszweigen (entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 - WZ 2008) zuzuordnen sind:
- Anbau einjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.1)
- Anbau mehrjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.2)
- Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken (Abschnitt A | Klasse 01.3)
- Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen (Abschnitt A | Klasse 01.42, 01.45 und 01.46)
- Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)
- Baugewerbe (Abschnitt F)
- Information und Kommunikation (Abschnitt J)
- Architektur-/Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (Abschnitt M | Klasse 71)
- Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Abschnitt M | Klasse 72.1)
- Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design (Abschnitt M | Klasse 74.1)
- Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (Abschnitt N | Klasse 77.21)
- Garten und Landschaftsbau (Abschnitt N | Klasse 81.30.1)
Generell ausgeschlossen nach dieser Richtlinie sind:
- Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak, Tabakerzeugnissen, Tabakersatzstoffen
- Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waffen und Munition
Wie erfolgt die Antragstellung?
Anlagen erhalten Sie über die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam oder über das virtuelle Rathaus.
Downloads
- Vermarktungsförderung – Kurzinformation
- Messeförderung – Kurzinformation