Förderung von Lastenfahrrädern

Für Gewerbetreibende im Land Brandenburg
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Geld Zahnräder © fotolia.de / arahan
9. März 2021

Lastenfahrräder leisten einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von Lärm- und Abgasbelastungen sowie Staus leisten.

Mit der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Lastenfahrrädern (Rili LaFa Bbg) vom 18. Dezember 2020 unterstützt das Land Brandenburg die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb.

Ziel ist es, das Fahrrad noch stärker als alternatives gewerbliches und privates Transportmittel zu etablieren.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Verbänden, Vereinen sowie an Gewerbetreibenden im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Die Anschaffung und Inbetriebnahme:

  • fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor nach DIN 79010 einschließlich Fahrradcomputer
  • mit Zuladung von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrer*in
  • baulich einspurig oder mehrspurig
  • zum Transport von Waren, Material und/oder Personen

Gebrauchte Lastenfahrräder sowie Sonderausstattungen, Versand, Beratungs- oder Versicherungsleistungen werden nicht gefördert.

Wie hoch ist der Förderbeitrag?

Der Förderbeitrag wird anhand der zuwendungsfähigen Investitionskosten ermittelt. Er beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch

  • maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad und
  • maximal 4.000 Euro pro E-Lastenfahrrad.

Wird das Fahrrad für die Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt, erhöht sich der Fördersatz auf 80 Prozent.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beantragung der Förderung ist beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) einzureichen. Genauere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der LBV-Webseite.

WCHTIG: Die Förderung muss vor dem Kauf des Lastenfahrrads beantragt werden!