Meistergründungsprämie auf 12.000 € erhöht

Richtlinie des Landes Brandenburg aktualisiert
© Meistergründungsprämie des Landes Brandenburg
Meistergründungsprämie des Landes Brandenburg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg hat seine Richtlinie "Meistergründungsprämie Brandenburg" angepasst und veröffentlicht.

Handwerksmeisterinnen und -meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können ab sofort eine einmalige Meistergründungsprämie von bis zu 12.000 Euro erhalten. Bislang hatte die maximale Summe für die Basisförderung bei 8.700 Euro gelegen. Wer danach zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in einer zweiten Stufe noch einmal bis zu 5.000 Euro (statt bisher 3.300 Euro) bekommen. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme noch einmal und beträgt dann maximal 7.000 Euro. In der neuen Richtlinie ist auch die Antragsfrist für die erste Stufe bis voraussichtlich 31. Dezember 2021 aufgehoben worden. Bisher hatte gegolten, dass der Antrag auf eine Basisförderung der ersten Stufe nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung gestellt werden konnte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums des Landes Brandenburg. Antragstellungen sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg möglich.