Service

Außerhalb des Verantwortungsbereichs der Landeshauptstadt Potsdam

Meldepflicht beim Finanzamt Potsdam

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie den „Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln. Informationen zur Art der Übermittlung und die elektronischen Fragebögen zur steuerlichen Erfassung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt. Auf dieser Webseite finden Sie auch Hilfe z. B. durch Video-Anleitungen, FAQ oder Hotline.

Eine Anleitung zum Fragebogen finden Sie auf der Webseite der Gründerplattform.

Meldepflicht beim zuständigen Unfallversicherungsträger

Wer ein Unternehmen gründet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält.

Handwerkskammer Potsdam

Gründer*innen, die sich in einem Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen, müssen sich bei der Handwerkskammer eintragen lassen. – Eintragung in die Handwerksrolle

Von A bis Z

von A bis Z

Studien und Publikationen

Publikationen des BMWK

Studien zum Thema Existenzgründung und Unternehmenswachstum