Service

Außerhalb des Verantwortungsbereichs der Landeshauptstadt Potsdam

Meldepflicht beim Finanzamt Potsdam

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie den „Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln. Informationen zur Art der Übermittlung und die elektronischen Fragebögen zur steuerlichen Erfassung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt. Auf dieser Webseite finden Sie auch Hilfe z. B. durch Video-Anleitungen, FAQ oder Hotline.

Eine Anleitung zum Fragebogen finden Sie auf der Webseite der Gründerplattform.

Anmeldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger

Wer ein Unternehmen gründet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Die Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) gilt als erfüllt, wenn für ein Unternehmen eine Gewerbeanmeldung erstattet wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung erhält von jeder Gewerbeanzeige die erforderlichen Daten auf elektronischem Wege.

Die Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht kraft Gesetzes oder kraft Satzung der Berufsgenossenschaft automatisch versichert. Sie können sich bei Bedarf freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern.

Eine Meldepflicht besteht in jedem Fall, wenn Mitarbeiter eingestellt werden.

Meldepflicht bei der Deutschen Rentenversicherung

Grundsätzlich sind Selbstständige nicht automatisch rentenversicherungspflichtig. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, bei denen eine Pflicht zur Rentenversicherung besteht. Dazu gehören u. a. Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Weitere Infos finden sich auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Handwerkskammer Potsdam

Gründer*innen, die sich in einem Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen, müssen sich bei der Handwerkskammer eintragen lassen. – Eintragung in die Handwerksrolle

Von A bis Z

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Studien und Publikationen