Gründungsprozess

Für Gewerbetreibende

Anmeldung beim Gewerbeamt

Es ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der Landeshaupstadt Potsdam erforderlich. 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Unternehmen bei einer Gewerbeanmeldung in Potsdam automatisch in der eAuskunft (Gewerberegisterauskunft) zu finden ist.

Anmeldung beim Unfallversicherungsträger

Wer ein Unternehmen gründet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Meldepflicht besteht auch für freiberuflich Selbstständige.

Für Freiberufliche

Anmeldung beim Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit muss der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Die elektronischen Fragebögen und weitere Informationen dazu finden Sie im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“.

Eine Anleitung zum Fragebogen finden Sie auf der Webseite der Gründerplattform.

Anmeldung beim Unfallversicherungsträger

Wer ein Unternehmen gründet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Meldepflicht besteht auch für freiberuflich Selbstständige.