Finanzierung & Förderung

Programme

Vermarktungsförderung

Fördergegenstand

Zuwendungen werden ausgereicht für die:

  • konzeptionelle Analyse und Beratung zu einem professionellen Marketing
  • konzeptionelle Entwicklung und Erstellung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Corporate Design)
  • konzeptionelle Entwicklung und Erstellung einer unternehmensbezogenen Website
  • Eintragung einer Marke, eines Geschmacksmusters, Gebrauchsmusters oder Sortenschutzes für den nationalen, EU-weiten oder internationalen Schutz

Wie wird gefördert?

Als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) bei einer Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 1.500 Euro je Fördergegenstand.

Die verschiedenen Fördergegenstände können durch eine*n Antragsteller*in jeweils einmalig beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen und eigenständige kleine Unternehmen (im Haupterwerb) mit ihrer Hauptniederlassung oder selbstständigen Zweigniederlassung in der Landeshauptstadt Potsdam, die weniger als 10 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. Euro erzielen, eigenständig sind und folgenden Wirtschaftszweigen (entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 - WZ 2008) zuzuordnen sind:

  • Anbau einjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.1)
  • Anbau mehrjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.2)
  • Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken (Abschnitt A | Klasse 01.3)
  • Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen (Abschnitt A | Klasse 01.42, 01.45 und 01.46)
  • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)
  • Baugewerbe (Abschnitt F)
  • Einzelhandel mit einer max. Verkaufsfläche von 300 m² (Abschnitt G | Klasse 47)
  • Gastronomie (Abschnitt I | Klasse 56)
  • Information und Kommunikation (Abschnitt J)
  • Architektur-/Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (Abschnitt M | Klasse 71)
  • Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Abschnitt M | Klasse 72.1)
  • Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design (Abschnitt M | Klasse 74.1)
  • Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (Abschnitt N | Klasse 77.21)
  • Garten und Landschaftsbau (Abschnitt N | Klasse 81.30.1)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Antragsformulare inkl. Anlagen erhalten Sie über die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam oder über das virtuelle Rathaus.

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums (Vermarktungsförderungs-RL Wifö/22)

Laufzeit

1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024

Messeförderung

Fördergegenstand

Gefördert werden aktive Einzel- und Gemeinschaftsteilnahmen an regionalen, nationalen und internationalen Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen mit vorwiegend fachspezifischer Ausrichtung, soweit die Teilnahmen nicht dem Direktverkauf dienen. Die Teilnahme kann physisch wie auch virtuell erfolgen.

Ausgenommen von der Förderung sind physische und virtuelle Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und sonstigen Veranstaltungen.

Wie wird gefördert?

Als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) bei einer Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höchstsätze betragen:

  • 1.500 EUR für regionale und nationale Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen
  • 2.500 EUR für internationale Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (die im AUMA-Katalog als solche gelistet sind)

Pro Haushaltsjahr kann je Unternehmen höchstens eine Messeteilnahme bezuschusst werden. Insgesamt können maximal drei Messeteilnahmen je Unternehmen gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen und eigenständige kleine Unternehmen (im Haupterwerb) mit ihrer Hauptniederlassung oder selbstständigen Zweigniederlassung in der Landeshauptstadt Potsdam, die weniger als 50 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro erzielen, eigenständig sind und folgenden Wirtschaftszweigen (entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 - WZ 2008) zuzuordnen sind:

  • Anbau einjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.1)
  • Anbau mehrjähriger Pflanzen (Abschnitt A | Klasse 01.2)
  • Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken (Abschnitt A | Klasse 01.3)
  • Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen (Abschnitt A | Klasse 01.42, 01.45 und 01.46)
  • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)
  • Baugewerbe (Abschnitt F)
  • Information und Kommunikation (Abschnitt J)
  • Architektur-/Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (Abschnitt M | Klasse 71)
  • Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Abschnitt M | Klasse 72.1)
  • Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design (Abschnitt M | Klasse 74.1)
  • Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (Abschnitt N | Klasse 77.21)
  • Garten und Landschaftsbau (Abschnitt N | Klasse 81.30.1)

Generell ausgeschlossen nach dieser Richtlinie sind:

  • Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak, Tabakerzeugnissen, Tabakersatzstoffen
  • Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waffen und Munition

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anlagen erhalten Sie über die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam oder über das virtuelle Rathaus.

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (Messeförderungs-RL Wifö/22)

Laufzeit

1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024

Programme

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

  • Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens
  • Digitalisierungsprojekte:
    • zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und
    • zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation)
  • Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt

Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

Beratungsprojekte

  • projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

Implementierungsprojekte

  • projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
  • projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
  • projektbegleitende Beratungsleistungen
  • indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben

Schulungsprojekt

  • projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekts

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Projekte die vor Antragstellung begonnen worden sind,
  • Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR und
  • Projekte, deren Ergebnisse nicht der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugutekommen.

Nicht gefördert werden zudem:

  • die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten,
  • Ausgaben für IKT-Lösungen, die nicht unmittelbar der brandenburgischen Betriebsstätte zugeordnet werden können,
  • Grundstücke, Tiere, Fahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Investitionen, die der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dienen,
  • aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, ausgenommen hiervon sind Ausgaben für die Nutzung von Soft- und Hardware,
  • Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
  • Ausgaben für Telefonanlagen und Mail-Server,
  • Ausgaben für Leistungen, die die manuelle Übertragung/Migration von vorhandenem Content sowie Contentpflege betreffen,
  • Ausgaben für die Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten,
  • Ausgaben für Standard-Online-Marketing-Maßnahmen und
  • Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:

  • Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
  • Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
  • Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027

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Website der ILB

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Ziel des Programms

Hauptziele des Programms sind:

  • Beschäftigung und Einkommen durch neue und vorhandene Arbeitsplätze schaffen und sichern (Arbeitsplatzziel)
  • Standortnachteile ausgleichen, und zwar durch die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine, gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen:

  • Existenzgründer
  • Tourismusvorhaben
  • Produktionsbetriebe
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen unterstützt kleine Unternehmen bei folgenden Vorhaben:

  • Errichtung von Betriebsstätten
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor,
  • Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte),
  • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte.

Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR gefördert.

Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:

  • im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
  • in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
  • mit innovativen Inhalten,
  • zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
  • Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.

Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.

Wie wird gefördert?

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem personalausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

Höchstfördersätze

Die Förderung in den D-Fördergebieten kann bis zu einem Höchstsatz von 20 Prozent für kleine Unternehmen erfolgen. In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.

Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2025.

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Website der ILB

GRW-G Große Richtlinie

Ziel des Programms

Hauptziele des Programms sind:

  • Beschäftigung und Einkommen durch neue und vorhandene Arbeitsplätze schaffen und sichern (Arbeitsplatzziel),
  • Standortnachteile ausgleichen, und zwar durch die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft (Ausgleichsziel) oder
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel).

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden vorrangig Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören:

  • Energietechnik
  • Gesundheitswirtschaft
  • IKT/Medien/Kreativwirtschaft
  • Optik und Photonik
  • Verkehr/Mobilität/Logistik
  • Ernährungswirtschaft
  • Kunststoffe/Chemie
  • Tourismus
  • Metall

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Große Unternehmen können im Rahmen des Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur gefördert werden, wenn es sich um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit handelt:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und die von einem Investor erworben wird, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.

Unabhängig von der Unternehmensgröße sind Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (Transformationsinvestition genannt) zuwendungsfähig. Das sind Vorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.

Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.

Gefördert werden folgende touristische Vorhaben:

  • im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
  • in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
  • mit innovativen Inhalten,
  • zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder
  • Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.

Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist nicht möglich.

Wie wird gefördert?

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

Höchstfördersätze

In den D-Fördergebieten gilt ein Höchstfördersatz von 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen.

In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 15 Prozent erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Basisförderung in Höhe von 10 Prozent.

Die Erfüllung von Struktureffekten wirkt sich auf die Höhe der Förderung aus.

In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.

Für Transformationsinvestitionen kann ein Höchstfördersatz von bis zu 45 Prozent gewährt werden.

In C-Fördergebieten und für Transformationsinvestitionen kann für mittlere Unternehmen ein Zuschlag von 10 Prozent auf die ermittelten Fördersätze gewährt werden. Für kleine Unternehmen ist ein Zuschlag von 20 Prozent möglich.

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2025

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Website der ILB

GRW-Markt International 2023

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung. Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten gestärkt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
  • für Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie auch Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben

Was wird gefördert?

Mit dieser Richtlinie werden folgende Vorhaben gefördert:

  • Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1 der Richtlinie)
  • Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2 der Richtlinie)
  • Beratungs-/ Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3 der Richtlinie)

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Freiberufler, Handelsunternehmen (Einzelhandel/Großhandel) und Beratungsunternehmen.

Nicht förderfähige Ausgaben finden Sie in der Anlage 2 zur Richtlinie

Wie wird gefördert?

Gefördert werden die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:

Bei Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)

  • mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme
  • mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1 der Richtlinie

Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR.

Bei Vorhaben nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)

  • mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
  • mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
  • mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie

Für Vorhaben nach Nummer 2.3 sind Honorarausgaben mit einem Tagessatz von bis zu 1.000 EUR ohne Reisekosten und sonstige Sachausgaben sowie grundsätzlich ohne Umsatzsteuer zuwendungsfähig. Für den Fall, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, ist zusätzlich auch die auf den Tagessatz anfallende Umsatzsteuer zuwendungsfähig.

Der Umfang ist auf höchstens acht Beratungs-/Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.

Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit grundsätzlich insgesamt bis zu 20 Beratungs-/Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden. Sollte im Einzelfall die Anzahl der zulässigen Tage überschritten werden, bedarf es einer gesonderten Begründung der Notwendigkeit.

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2025

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Website der ILB

Gründung innovativ 2022

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms besteht darin, innovative und sozial-innovative Unternehmen in der Phase ihres Wachstums, das heißt in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung zu fördern und finanziell zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete, kleine Unternehmen (einschließlich freie Berufe) in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung.

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens ein/e Gründer/in als geschäftsführende/r Gesellschafter/in mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein. Ein Stimmenanteil einer/eines anderen Gesellschafterin/Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht, ist förderschädlich. Die selbstständige Tätigkeit sollte der Haupterwerb sein. Sofern bei Antragstellung die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb erfolgen.

Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.

Innovative Unternehmen, die keine sozial-innovativen Unternehmen sind, müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:

  •  Energietechnik
  •  Gesundheitswirtschaft
  •  IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
  •  Verkehr/Mobilität/Logistik
  •  Optik und Photonik
  •  Ernährungswirtschaft
  •  Kunststoffe/Chemie
  •  Metall
  •  Tourismus

Was wird gefördert?

Mit dem MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung oder der Erweiterung eines innovativ oder sozial-innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen. Dies sind:

  • investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (wie zum Beispiel: Maschinen oder Anlagen)
  • nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
  • Personalkosten für neue Arbeitsplätze sowie für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis bis zu einem Betrag von 50.000 EUR (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr.

Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.

Wie wird gefördert?

Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 150.000 EUR.

Laufzeit

befristet bis zum 30. Juni 2027

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Website der ILB

Markterschließungsrichtlinie 2022

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile durch:

  • Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung
  • Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg
  • Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland
  • Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland
  • Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen

Wer wird gefördert?

Wirtschaftsnahe nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende Institutionen, Verbände oder Branchennetzwerke mit Sitz im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

Gefördert werden nach dieser Richtlinie zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen folgende Maßnahmen einzeln oder als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Markterschließung im In- und Ausland:

  • Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen, vorrangig solche, die im Landesmesseplan verzeichnet sind. Der Landesmesseplan wird jährlich vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie für das Folgejahr bestätigt und veröffentlicht.
  • Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten oder Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg.
  • Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland, die die Vermittlung und Anbahnung von bedarfsorientierten, individuellen und konkreten Unternehmensgesprächen (B2B) zwischen brandenburgischen kleinen und mittleren Unternehmen und ausländischen Unternehmen zum Ziel haben.
  • Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland zur Motivation und Unterstützung von internationalen Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen.

Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung für ein Projekt beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 195.000 EUR, Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen nach Nummer 2.4 sind begrenzt auf maximal 50.000 EUR.

Zuwendungen für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland nach Nummer 2.3 betragen 75 % der förderfähigen Ausgaben.

Laufzeit

befristet bis zum 31. Dezember 2027

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Website der ILB

ProFIT

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden soll die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren erreicht werden.

Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Dabei sind FuE-Aktivitäten auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen, sowie internationale Kooperationen ausdrücklich eingeschlossen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

Unternehmen

KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtung

Nicht-KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg und optional einer Forschungseinrichtung

Forschungseinrichtungen

mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen (KMU) aus Berlin/Brandenburg

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE Vorhaben):
    • Phase der industriellen Forschung
    • Phase der experimentellen Entwicklung
  • Markteinführungsvorhaben
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Prozess- und Organisationsinnovationen

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

Bei FuE - Vorhaben und Prozess- und Organisationsinnovationen:

  • projektbezogene Personalausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
  • projektbezogene Materialausgaben
  • sonstige projektbezogene Einzelausgaben
  • indirekte Ausgaben für industrielle Forschung

Bei Durchführbarkeitsstudien:

  • Aufträge an Dritte

Bei Markteinführungsvorhaben:

  • projektbezogene Personalausgaben
  • Sonstige Einzelausgaben Markt

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:

  • Phase der industriellen Forschung: 80 %
  • Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
  • Durchführbarkeitsstudien: 70 %

Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.

Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.

Die Förderung für Unternehmen kann als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung, für Prozess- und Organisationsinnovationen und für Durchführbarkeitsstudien gewährt werden. Forschungseinrichtungen können für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung mit einem Zuschuss gefördert werden.

Förderung mit Darlehen: Die Förderung durch Darlehen beträgt maximal 3 Millionen Euro je Antrag.

Die Phase der experimentellen Entwicklung und die Markteinführung werden grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.

Laufzeit

befristet bis zum 30. Juni 2024

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Website der ILB

Weiterbildungsrichtlinie 2022

Ziel des Programms

Wir unterstützen die Beschäftigung von hochqualifizierten Nachwuchskräften in Brandenburgischen KMU und begünstigen durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum.

Wer wird gefördert?

Bildungsscheck für Beschäftigte

Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).

Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, öffentliche und freie Trägerinnen bzw. Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.

Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen

Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten und müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.

Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten

Die staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.

Was wird gefördert?

Bildungsscheck für Beschäftigte

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.

Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, in rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen

Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarfe zur Unterstützung von

  • Ansiedlungsvorhaben neuer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder
  • grundlegenden Umstrukturierungen in den Organisationsstrukturen und bei technischen Anlagen von bestehenden Unternehmen, die der Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze dienen.

Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten

Gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg.

Wie wird gefördert?

Bildungsscheck für Beschäftigte

  • Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.

Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

  • Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro.
  • Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.

Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen

  • Die Höhe der Zuwendung ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission: kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent und große Unternehmen bis zu 50 Prozent. Für die Berechnung der Beihilfenintensität werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen. Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.

Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten

  • Gefördert werden Vorhaben von bis zu 3 Jahren Laufzeit und mit bis zu 150.000 Euro Gesamtausgaben.
  • Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
    • die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden und
    • die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine vereinfachte Kostenoption nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben nach Buchstabe a).

Laufzeit

befristet bis zum 30. Juni 2024

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Website der ILB

Meistergründungsprämie Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist, KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung zu unterstützen und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm Meistergründungsprämie unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder Personengesellschaften, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnehmen.

Was wird gefördert?

Basisförderung:

  • Erstmalige Gründung einer Existenz in einem Gewerbe nach Anlage A, B Abschnitt 1 und 2 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
  • Übernahme eines Unternehmens im Handwerk
  • Tätige Beteiligung (mindestens 30 % Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk und Übernahme der Geschäftsführung)

Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung

  • Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze

Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.

Diese unterteilt sich in zwei Stufen:

Basisförderung (Erste Stufe)

  • Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000,00 EUR.

Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (Zweite Stufe)

  • Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 5.000,00 EUR bzw. 7.000,00 EUR bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2024

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Website der ILB

Programme

Brandenburg GO

Wer wird gefördert?

Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wie wird gefördert?

Finanzierungsart: zinsverbilligtes Darlehen inkl. Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % durch die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Darlehensmindestbetrag: mindestens 25.000,00 EUR pro Vorhaben

Darlehenshöchstbetrag: maximal 250.000,00 EUR pro Vorhaben

Auszahlung: 100 %

Laufzeit/Tilgungsfreijahre:

  •  bei 5 Jahren höchstens 1 Tilgungsfreijahre
  •  bis zu 10 Jahren höchstens 2 Tilgungsfreijahren

Zinsbindung: maximal 10 Jahre

Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal

Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich

Zinssatz: immer aktuell

Bereitstellungsprovision

  • 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage

Bearbeitungsgebühr für die Bürgschaft

  • einmalig: 1,25 % auf den Darlehensbetrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen.

Bürgschaftsprovision

  • laufend: 1,25 % p. a. auf den Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision ist durch den Endkreditnehmer direkt an die BüBa zu bezahlen.

weitere Informationen

Website der ILB

Brandenburg-Kredit Mikro

Wer wird gefördert?

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

  • bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
  • die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
  • bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
  • deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei
  • Rechts- und Patentanwälte, Notare, Wirtschafts- und Buchprüfer
  • Personen oder Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten sowie Finanzunternehmen
  • Vermittler und Makler
  • Anbieter von Glücksspielen und Lotterien sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen
  • Kfz-Handel
  • Charterbootvermietung und -vermittlung

Wer oder was wird nicht gefördert?

Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:

  • Umschuldungen sowie der Erwerb von Grundstücken
  • die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
  • Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
  • die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen Investitionen in Flughafeninfrastruktur, es sei denn, sie haben einen Bezug zum Umweltschutz oder sie werden von den notwendigen Investitionen zur Abmilderung oder Verringerung der negativen ökologischen Auswirkungen der Flughafeninfrastruktur begleitet (Art. 3 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1301/2013)
  • Antragsteller, die mit ihrer/ihrem Geschäftsidee/Vorhaben menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
  • Sachleistungen in Form von Erbringung von Arbeitsleistungen und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien, für die keine durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nachgewiesene Barzahlung erfolgt ist (Art. 69 VO (EU) Nr. 1303/2013). 

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel

Darlehensbetrag: mind. 2.000 EUR / maximal 25.000 EUR pro Vorhaben

Auszahlung: 100 Prozent

Laufzeit: bis zu 5 Jahre

tilgungsfreie Zeit: bis zu 6 Monate

Zinsbindung: für die Dauer der Darlehenslaufzeit

Zinszahlung: monatlich nachträglich

Tilgung: monatlich nachträglich in gleichen Raten

Zinssatz: 3 Prozent (Stand 1. Juni 2024)

Außerplanmäßige Rückzahlung: jederzeit möglich mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat

Bindungsdauer des Darlehens: 2 Jahre nach Auszahlung

weitere Informationen

Website der ILB

Brandenburg-Kredit Gründung

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
  • Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
    • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw.die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
    • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
    • im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
    • zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
    • sowie der Erwerb eigener Anteile
    • und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte)
  • Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads")
  • Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden
  • Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben

Auszahlung: 100 %

Laufzeit/tilgungsfreie Jahre: je nach Förderthema:

  • bis zu 2 Jahre endfällig,
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahre,
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren,
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren.

Zinsbindung: maximal 10 Jahre

Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal

Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich

Zinssatz: immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer")

Bereitstellungsprovision: 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage

weitere Informationen

Website der ILB

Brandenburg-Kredit Unternehmen

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Unternehmen unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:

  •  Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
  •  Einzelunternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige,
  •  Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

  •  Investitionen
  •  Betriebsmittel
  •  Warenlager
  •  Übernahme und Beteiligung

Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierung bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
    • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
    • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
    • im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
    • zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
    • sowie der Erwerb eigener Anteile
    • und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
  • Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Formulare / Downloads").
  • Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der entsprechenden KfW-Förderprogramme gefördert werden.
  • Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Darlehenshöchstbetrag: maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben

Auszahlung: 100 %

Laufzeit/Tilgungsfreijahre: je nach Förderthema:

  • bis zu 2 Jahre endfällig,
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr,
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren,
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren.

Zinsbindung: maximal 10 Jahre

Zinsverbilligung: maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal

Zins- und Tilgungsrhythmus: vierteljährlich nachträglich

Zinssatz: immer aktuell (siehe „Konditionen für Endkreditnehmer“)

Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach Darlehenszusage

weitere Informationen

Website der ILB

Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition in den folgenden Branchen:

  • Landwirtschaft (Zinsbonus für Landwirte unter 41 Jahren), Garten- und Weinbau
  • Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft
  • Energieproduktion.

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum fördert die ILB Investitionen in:

  • landwirtschaftlichen Unternehmen
  • die Stärkung der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftlicher Unternehmen
  • Vorhaben entsprechend dem Merkblatt "Nachhaltige Investitionen"
  • erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
  • die Betriebserweiterung wie landwirtschaftliche Nutzfläche, Betriebsmittel, Lieferrechte und Tiere

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum sind folgende Finanzierungen nicht möglich:

  • vor Antragstellung begonnene Maßnahmen
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Umschuldungen (mit Ausnahme von Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen)

Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank entnehmen (siehe "Formular / Downloads").

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsanteil: bis 100 %
  • Darlehenshöchstbetrag: maximal 5 Mio. EUR je Kreditnehmer und Jahr
  • Auszahlung: 100 %
  • Laufzeit/Tilgungsfreijahre: bis zu 30/3 Jahre
  • Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
  • Zinsverbilligung: je nach Förderthema:
    • bis 10 Jahre Zinsbindung um bis zu 0,20 % p.a. nominal
    • mehr als 10 Jahre Zinsbindung um bis zu 0,10 % p.a. nominal
  • Zinszahlung: viertel- oder halbjährlich nachträglich
  • Tilgung: viertel- oder halbjährlich nachträglich
  • Zinssatz: immer aktuell
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab dem nächsten Monatsersten 5 Monate nach dem Datum der Darlehenszusage

weitere Informationen

Website der ILB

Mezzaninefinanzierung

Ziel des Programms

Die Mezzaninfinanzierung hat das Ziel, die Kapitalausstattung etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg mittels beteiligungsähnlicher Investitionen (Nachrangdarlehen) zu stärken.

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft:

  • die regelmäßig mehr als zwei Jahre bestehen
  • die einen Jahresumsatz von mindestens 300.000 Euro ausweisen
  • die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
  • die KMU dürfen keine Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen zwischen unabhängigen Parteien finanziert werden. Bei dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden dürfen maximal 10 % des Darlehensbetrages hierfür verwendet werden.

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsinstrument: Nachrangdarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 %
  • Darlehensmindest-/-höchstbetrag: ab 100.000 EUR und bis zu 3.000.000 EUR
  • Auszahlungskurs: 100 %
  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre
  • tilgungsfrei: flexible Gestaltung
  • Zinsbindung: für die Dauer der Darlehenslaufzeit
  • Zinssatz: in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung
  • Zinszahlung: vierteljährlich nachträglich
  • Tilgung: vierteljährlich nachträglich
  • Außerplanmäßige Rückzahlung: nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise
  • Sicherheiten: Sicherheiten müssen nicht gestellt werden

weitere Informationen

Website der ILB

Programme

Bürgschaft Klassik

Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art.

Dazu gehören Kredite für Existenzgründungen, tätige Beteiligungen an einem Unternehmen, die Übernahme eines bestehenden Betriebes, die Markteinführung nach Forschung und Entwicklung. Es werden weiterhin verbürgt: Betriebsmittelkredite, Warenlageraufstockungen, Investitionsfinanzierungen, Betriebserweiterung und -verlagerung, Rationalisierungs- oder Modernisierungsmaß- nahmen sowie Avale für Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs-, Anzahlungs- und sonstige Bürgschaften.

Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten zur Sanierung eines Unternehmens sowie die Verbürgung bereits gewährter Kredite. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung wie langfristige Darlehen, Kontokorrentkredite, Festbetragsdarlehen, Einzelavale und Avalrahmenkredite.
Ausfallbürgschaften werden auch für Programmkredite der Förderbanken übernommen.

Betriebsmittelfinanzierungen werden für Unternehmen mit Sitz in Brandenburg begleitet. Bei Investitionsvorhaben können Bürgschaften übernommen werden, sofern sich der Investitionsort in Brandenburg befindet (unabhängig vom Unternehmenssitz).

weitere Informationen

Website der Bürgschaftsbank

Bürgschaft ohne Bank

Das Sonderprogramm erleichtert Unternehmen den Zugang zu Krediten bis zu 400.000 Euro. Dabei übernimmt die Bürgschaftsbank zusammen mit den Kammern weitgehend die Beurteilung des Kreditkonzeptes. Verbürgt werden alle Formen der Kreditfinanzierung für betriebliche Vorhaben wie langfristige Darlehen, Kontokorrent- oder Avalrahmenkredite. Ausgeschlossen sind Sanierungskredite.

Wie erhält man eine Bürgschaft im Programm BoB?
Den Online-Antrag finden Sie hier auf unserer Webseite. Unternehmer können ihren Antrag direkt elektronisch an uns senden. Weitere Unterlagen reicht der Antragsteller nach. Bei Antragstellung ist ein Vorab-Bearbeitungsentgelt von 125 Euro (zzgl. MwSt.) per Giropay/Kreditkarte zu zahlen. Mit der Bürgschaftszusage, die zwei Monate bestehen bleibt, wendet sich der Unternehmer an die Hausbank seiner Wahl, die den zu verbürgenden Kredit gewährt. Die Mitarbeiter der Bürgschaftsbank sind auf Wunsch bei der Suche nach Ansprechpartnern in den Kreditinstituten behilflich.

weitere Informationen

Website der Bürgschaftsbank

Programme

Frühphasenfinanzierung

Ziel des Programms

Die Frühphasenfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen (KU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KU sollen zur Stärkung von Innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert mit dem Fonds nicht börsennotierte kleine Unternehmen (KU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Eintragung ins Handelsregister darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Die KU müssen eine technologische Ausrichtung haben und dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).

Beteiligungsart:

  • In Abhängigkeit von Innovationsgehalt und Region Gesamtfinanzierungsbetrag max. 1,5 Mio. EUR
  • kein Koinvestor erforderlich, gleichwohl wird ein Eigenbeitrag der Gründer bzw. Gesellschafter oder Dritter (wie Business Angel) gewünscht

weitere Informationen

Website von Brandenburg Kapital

Wachstumsfinanzierung

Ziel des Programms

Die Wachstumsfinanzierung hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Übernahme offener Beteiligungen und beteiligungsähnlicher Investitionen zu stärken. Die KMU sollen zur Stärkung von innovationen und intelligentem wirtschaftlichen Wandel beitragen sowie befähigt werden, ihrer Rolle in einem bestimmten Innovationsökosystem gerecht zu werden.

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender EU-Definition sämtlicher Branchen, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg haben oder zum Zwecke der Errichtung eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die KMU dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. Des Weiteren kann der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt mittels offener Beteiligung und beteiligungsähnliche Investition (Nachrangdarlehen).

Mindestinvestment: i. d. R. nicht unter 300.000 EUR

Höchstinvestment: 6.000.000 EUR, Minderheitsbeteiligung 

Beteiligungsart:

  • in Verbindung mit einem privatem unabhängigen Koinvestor unter gleichen Bedingungen
  • Basis der Finanzierung ist der Unternehmenswert
  • Beteiligungsähnliche Investitionen (Nachrangdarlehen)

weitere Informationen

Website von Brandenburg Kapital

High-Tech GründerFonds

Der HTGF ist ein Venture Capital Investor für innovative Technologien und Geschäftsmodelle. Wir unterstützen erfolgreich die besten Gründerinnen und Gründer, deren Ideen ganze Industrien revolutionieren können und das Leben der Menschen verbessern. Von der Gründung bis zum Exit. 

Als Seed-Investor haben wir bereits über 700 Start-ups aus den Bereichen Industrial Tech, Digital Tech sowie Life Sciences und Chemie finanziert. Wir haben mehr als 170 Exits realisiert, darunter auch Börsengänge. Wer mit uns gründet, hat einen erfahrenen Partner an seiner Seite.

Dabei arbeiten wir als Public Private Partnership eng und erfolgreich mit Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen zusammen.  Zu unseren Fondsinvestoren gehören mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Konzerne. Ihnen bieten wir Zugang zu innovativen Start-ups und Technologien, Einblicke in den Dealflow und Kontakte in unser internationales Netzwerk. 

weitere Informationen

Website des HTGF