News für Unternehmen zum Jahresbeginn 2019

Die wichtigsten Änderungen
© Änderungen für Unternehmen und Gründer 2019
Änderungen für Unternehmen und Gründer 2019

Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 gibt es einige Veränderungen, die Unternehmen betreffen. Es gibt steuerliche Änderungen für Brandenburger Unternehmerinnen und Unternehmer sowie eine neue Berechnungsgrundlage für alle, die selbstständig und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Steuerliche Änderungen für Brandenburger Unternehmer/-innen

Das Land Brandenburg hat in der Pressemitteilung vom 03.01.2019 zusammengefasst, worauf Unternehmerinnen und Unternehmer in Steuerfragen neu achten müssen. Insbesondere Online-Händler müssen im Steuerjahr 2019 Änderungen beachten.

Online-Händler, die Waren über einen fremden elektronischen Marktplatz verkaufen, sollten sich eine Bescheinigung über ihre umsatzsteuerliche Erfassung bei dem für sie zuständigen Finanzamt ausstellen lassen. Es werden entsprechende Antragsformulare von der Finanzverwaltung bereitgestellt. 
Für Betreiber eines elektronischen Markplatzes, über den Unternehmer Waren an ihre Kunden liefern, wird erstmals eine Haftung für nicht entrichtete Umsatzsteuer des Online-Händlers, verbunden mit entsprechenden Aufzeichnungspflichten eingeführt. Eine Haftung scheidet im Regelfall dann aus, wenn der Betreiber des elektronischen Marktplatzes eine Bescheinigung des Online-Händlers über dessen umsatzsteuerliche Erfassung erhalten hat.
Damit sich der Online-Händler und der Betreiber des elektronischen Marktplatzes auf diese Neuregelung einstellen können, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass diese Regelungen für inländische Online-Händler erst zum 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Es besteht damit ausreichend Zeit beim Finanzamt das Antragsformular einzureichen. Für Drittlandsunternehmer gilt diese Regelung bereits ab dem 1. März 2019.

Zudem gibt es diese steuerliche Änderungen:

  • Förderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
  • Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
  • Wegfall der teilweisen Verlustkürzung bei Anteilseignerwechsel
  • Steuerbefreiung von Sportveranstaltungen bei Dachverbänden

Neue Berechnungsgrundlage für gesetzlich versicherte Selbstständige

Für finanzielle Entlastung beim Start in die Selbstständigkeit sorgt die Änderung der gesetzlichen Krankenkassen bei der Berechnung der Beiträge für Selbstständige. Bisher wurde für die Berechnung des Mindestbeitrages ein (fiktives) Einkommen von mindestens 2.283,75 Euro angenommen, sodass der Beitrag bei rund 360 Euro/Monat lag. Zu Jahresbeginn wurde das Mindesteinkommen, aus dem die Beiträge berechnet werden, auf 1.083,33 Euro gesenkt. Der neue monatliche Mindestbeitrag beträgt somit circa 156 Euro. Alle gesetzlich versichterten Selbstständigen, deren Einkommen in dieser Spanne liegt, profitieren somit ab sofort von günstigeren Krankenkassenbeiträgen.