Änderungen für Unternehmen 2026

Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick
Tafel mit der Aufschrift "What's New"
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Steuern, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung: Ab dem Jahr 2026 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmende, Rentnerinnen und Rentner sowie ehrenamtlich Engagierte betreffen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, auf die sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Jahr 2026 einstellen sollten.

Arbeitswelt

Aktivrente

Bis zu 2.000 Euro monatlich (oder 24.000 Euro pro Jahr) können Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. Januar 2026 steuerfrei dazuverdienen, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus freiwillig weiterarbeiten. Es handelt sich bei der „Aktivrente“ also genau genommen um keine Rente, sondern um einen Steuerbonus. Selbstständige sind von der Regelung ausgeschlossen sind. 

Betriebsrente

Mehr Arbeitnehmer – insbesondere in kleinen Betrieben oder mit geringen Einkommen – sollen von einer zusätzlichen Altersvorsorge über den Betrieb profitieren. Der Gesetzentwurf für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 3. September 2025 vom Kabinett beschlossen. Das parlamentarische Verfahren soll zeitnah folgen, sodass die meisten Regelungen 2026 in Kraft treten können. Vorgesehen sind unter anderem höhere Förderbeträge für Arbeitgeber und angepasste Einkommensgrenzen ab 2027 sowie steuerliche Erleichterungen bei Abfindungen.

Entgelttransparenzgesetz

Gehaltsangaben sollen künftig bereits im Bewerbungsprozess erfolgen, jährliche Informationen zu Entgeltkriterien werden Pflicht, und bei Lohndiskriminierung liegt die Beweislast künftig beim Arbeitgeber. Es gibt neue Berichtspflichten für Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitern. Jeder Beschäftigte kann Auskunft über Gehälter verlangen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die EU-Richtlinie ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten und muss bis zum 7. Juni 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, was Auswirkungen auf das deutsche Entgelttransparenzgesetz haben wird.

Künstlersozialabgabe

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird 4,9 Prozent betragen. Er sinkt also leicht, 2025 liegt er bei 5,0 Prozent. 

Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2026 verlängert werden. Damit können Betriebe das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate lang beziehen. 

Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 wird es eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geben. Insgesamt steigt der gesetzliche Mindestlohn damit um knapp 14 Prozent. 

Minijob und Midijob

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026. Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze dann bei 633 Euro. Der Midijob im sogenannten Übergangsbereich liegt ab 1. Januar bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro monatlich.

Mindestausbildungsvergütung

Die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr steigt 2026 um knapp 6,2 Prozent auf 724 Euro brutto. 854 Euro sind es im zweiten Ausbildungsjahr (statt 805 Euro), 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr (statt 921 Euro) und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr (statt 955 Euro). Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält allerdings deutlich mehr. In den meisten Branchen, in denen ausgebildet wird, gibt es zudem Tarifverträge, die eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Mindestvergütung vorsehen. 

Sicherheitsbeauftrage

Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden brauchen nach den Plänen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas künftig keinen Sicherheitsbeauftragten mehr – und KMU mit 50 bis 250 Beschäftigten nur noch einen – jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage. Rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte bundesweit sollen so abgeschafft werden. Außerdem soll der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung abgeschafft werden. Ziel ist Bürokratieabbau. 

Schwarzarbeit

Friseure und Kosmetiker sollen in den Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen werden. Unter anderem würde das die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für die Teams bedeuten. Das Fleischerhandwerk soll befristet aus dem Anwendungsbereich des § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz herausgenommen werden. Außerdem werden digitale, bürokratiearme Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeführt, um Unternehmen zu entlasten und faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern. 

Weitere Änderungen für Unternehmen

Eine monochrome Szene, die das Leben der Arbeiter auf einem Baustell darstellt

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Dachdecker

Der Mindestlohn für Dachdecker (Helfer und Gesellen) steigt zum 1. Januar. Ungelernte Arbeitskräfte erhalten dann mindestens 14,96 Euro (statt bisher 14,35 Euro). Für Gesellinnen und Gesellen steigt der Mindestlohn in drei Stufen: Ab 2026 auf 16,60 Euro, ab 2027 auf 17,10 Euro und ab 2028 auf 17,60 Euro. 

Führerscheinkontrolle

Arbeitgeber, die Arbeitnehmern ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, müssen den in regelmäßigen Abständen Führerschein kontrollieren. Momentan ist unklar, wie oft und in welchen Abständen kontrolliert werden muss. Der Bundesrat will Rechtssicherheit schaffen und regeln, dass eine einmalige Überprüfung reicht. 

Gerüstbauer

Der Lohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt um 11,9 Prozent. Bereits ab 1. November 2025 wird er um 7,5 Prozent und am 1. Oktober 2026 um weitere 4,4 Prozent angehoben. Somit erhöht sich der Stundenlohn laut IG BAU beispielsweise für einen Facharbeiter im ersten Schritt von 17,91 Euro auf 19,25 Euro und im zweiten Schritt dann auf 20,10 Euro.

Der Branchenmindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 um 0,40 Euro auf 14,35 Euro für die Arbeitsstunde angehoben, am Jahresbeginn 2027 kommen weitere 0,55 Euro hinzu.

Außerdem gibt es ganz neu ein Sommerausfallgeld. 75 Prozent des Stundenlohns werden an die Beschäftigten als Ausfall bezahlt. 

Gesundheitshandwerke

Die Gesundheitshandwerke werden als Hilfsmittelerbringer an die medizinisch-digitale Infrastruktur (Telematikinfrastruktur) angeschlossen. Dafür brauchen sie spätestens ab 1. Januar 2026 einen elektronischen Berufsausweis (eBA) und die Institutionskarte (SMC-B). Beantragt wird beides über die Handwerkskammer. 

Gründerkredit

Die KfW hat den ERP-Gründerkredit - StartGeld von 125.000 auf 200.000 Euro erhöht. Damit können Gründer Investitionen und Betriebsmittel finanzieren. Die KfW übernimmt auch noch 80 Prozent des Ausfallrisikos für die Hausbank.

Vergabe

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz sollen Nachweispflichten reduziert werden. Außerdem sollen die Direktauftragswertgrenzen für Bundesbeschaffungen von 15.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. Insgesamt wolle man aber am Losgrundsatz festhalten, so die Bundesregierung. Wo aber Schnelligkeit gefragt sei, genüge die Gesamtvergabe. 

Außerdem werden die EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren gesenkt. Für Bauleistungen bei klassischen öffentlichen Aufträgen liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei 5.404.000 Euro statt bisher 5.538.000 Euro. 

Steuern

Hand eines Menschen am Schreibtisch mit Unterlagen, Laptop und Taschenrechner

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Ehrenamt und Vereine

Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wird auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro erhöht. Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Sportvereine bleiben künftig bis 50.000 Euro steuerfrei (bisher 45.000 Euro). Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro sollen zudem nicht mehr verpflichtet werden, Mittel zeitnah zu verwenden. Gut für die Nachhaltigkeit: Der Betrieb von PV-Anlagen würde die Gemeinnützigkeit nicht mehr automatisch gefährden.  

Gewerkschaftsbeiträge

Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt. 

Grundfreibetrag

2026 wird Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag, also 24.696 Euro pro Jahr.

Kfz-Steuer

Ab 2026 kann man die Kfz-Steuer nur noch einmal im Jahr bezahlen. Eine Staffelung gibt es dann nicht mehr. 

Kinderfreibetrag

Der steuerliche Kinderfreibetrag soll 2026 auf 3.414 Euro, bei verheirateten Arbeitnehmern 6.828 Euro steigen.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale wird künftig schon ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen. Bisher gilt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie. 

Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft

Die Verpflegungspauschale für 2026 steigt auf voraussichtlich 345 Euro monatlich für die vollständige Verpflegung, was 11,51 Euro pro Tag entspricht. Der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft liegt 2026 voraussichtlich bei 285 Euro monatlich. Pro Kalendertag sind das 9,50 Euro.

Spitzensteuersatz

Im Jahr 2026 wird der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 69.879 Euro einsetzen.

Steuerbescheid

Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Die Neufassung von § 122a AO erlaubt den Finanzbehörden, Verwaltungsakte durch die Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, sollen grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist hierfür keine Einwilligung mehr erforderlich. Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden soll künftig der Regelfall sein. Dennoch bleibt die Papierform weiterhin möglich. 

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen (nicht Getränke) in der Gastronomie sinkt von 19 auf sieben Prozent – wie es bereits zu Corona von Mitte 2020 bis Ende 2022 der Fall war. Und zwar nicht mehr vorübergehend, sondern dauerhaft. 

Umwelt, Energie & Mobilität

Baumstämme im Wald

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Agrardiesel

Landwirte dürfen sich freuen. Die Rückerstattung beim Agrardiesel wird ab dem Verbrauchsjahr 2026 wieder vollständig gewährt.

Bauprodukte

Die EU legt in der Bauprodukte-Verordnung die Anforderungen an Bauprodukte bei Sicherheit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit fest. Eine neue Fassung wird ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam, wobei sie unter anderem einen digitalen Produktpass und weitere Umweltanforderungen einführt. Sie regelt die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte und stellt sicher, dass diese im europäischen Binnenmarkt verkauft werden können. Das geänderte deutsche Bauproduktengesetz, das die der EU-Verordnung umsetzt, wurde am 13. November 2025 im Bundestag verabschiedet. 

CO₂-Steuer

Heizen mit Öl und Gas wird 2026 teurer werden, denn der CO₂-Preis für die fossilen Brennstoffe wird innerhalb eines Korridors von 55 bis maximal 65 Euro liegen. Aktuell sind es 55 Euro pro Tonne. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat ausgerechnet, dass die Mehrkosten bei Gasheizungen bei rund 1,4 Cent/kWh liegen werden. Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden ergibt das Zusatzkosten von rund 84 Euro, bei 20.000 Kilowattstunden wären das 281 Euro. Besitzer von Ölheizungen müssen demnach durch die CO₂-Steuer mit Mehrkosten von rund 20,7 Cent pro Liter rechnen. Bei einem Verbrauch von 600 Litern würden so Zusatzkosten von rund 124 Euro entstehen.

Deutschlandticket

Der Preis für das Deutschlandticket steigt von 58 Euro auf 63 Euro monatlich. Den neuen Preis haben die Verkehrsminister von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen.

E-Kennzeichen und Umweltplakette

Fahrzeuge mit E-Kennzeichen brauchen künftig keine Umweltplakette mehr. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben dabei unverändert.

Elektroautos

Die Koalition hat sich auf eine neue Kaufprämie sowohl für E-Autos als auch für Plugin-Hybride geeinigt. Die neue Förderung von mindestens 3.000 Euro richtet sich gezielt an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Es wird daher Einkommensgrenzen geben. Die Förderung soll auch für den Kauf oder das Leasing gebrauchter E-Autos gelten.

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035. 

Seit Juli 2025 gibt es eine neue Abschreibungsmethode für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein: Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen. In den Folgejahren sind es zehn Prozent, dann fünf Prozent, nochmal fünf Prozent, drei Prozent und zwei Prozent. Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre. Wichtig: Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 gekauft werden.

Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung tritt später in Kraft. Am 4. Dezember 2025 haben sich die EU-Gesetzgeber, Rat und Parlament, auf einen Kompromiss zur Vereinfachung der Verordnung geeinigt. Der Kompromiss beinhaltet auch Ansätze für Bürokratieentlastungen: Dokumentations- und Nachweispflichten sollen weiter vereinfacht werden. Der Kompromiss sieht außerdem eine Verschiebung des Geltungszeitpunktes um ein Jahr für alle Unternehmen vor, somit wird die Verordnung am 30. Dezember 2026 anwendbar. Ein weiteres halbes Jahr sollen kleinste und kleine Betriebe von der Anwendung ausgenommen sein. Weitere Vereinfachungen soll bereits 2026 folgen. 

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein EU-Gesetz, das sicherstellt, dass bestimmte Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft werden (wie Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Rinder, Palmöl, Kautschuk), nicht aus Gebieten stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden, und dass sie den Gesetzen des Herkunftslandes entsprechen, was Unternehmen durch eine Sorgfaltserklärung nachweisen müssen. Ziel ist es, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen, Klimawandel und Artenverlust zu reduzieren, indem nur entwaldungsfreie Produkte erlaubt sind. 

Industriestrompreis

Industrieunternehmen mit besonders hohem Energiebedarf sollen durch einen staatlich subventionierten Industriestrompreis entlastet werden. Der Zielpreis liegt bei etwa fünf Cent pro Kilowattstunde. Der Mittelstand bleibt bisher außen vor. 

Lkw-Maut

Seit Ende 2023 sind emissionsfreie E-Lkw von der Mautpflicht befreit. Jetzt steht fest, dass die Mautbefreiung verlängert wird: Bis Mitte 2031. Die Befreiung sollte ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2025 gelten. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie (CSRD) wird für die meisten Unternehmen verschoben. Und sie wird auch nur sehr große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU betreffen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird es den freiwilligen EU-Standard VSME geben, der weniger als 80 Fragen umfasst. Viele davon muss man nur mit ja oder nein beantworten. 

Neubauförderung

Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist Mitte Dezember 2025 gestartet. Bauvorhaben, für die es schon eine Baugenehmigung gibt, werden mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert, meldet das Bundesbauministerium. Die Förderung endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. 800 Millionen Euro stehen bereit. Das Programm ist sehr begehrt. 

Reparatur

EU-Reparatur-Richtlinie schafft ein eigenständiges Recht auf Reparatur außerhalb der Gewährleistung und verpflichtet Hersteller zur Bereitstellung von Ersatzteilen. Sie muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. 

Digitales & Technik

Barrierefreiheitsgesetz

Menschen mit Beeinträchtigung müssen seit dem 29. Juni 2025 Internetseiten, die E-Commerce anbieten, problemlos nutzen können. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind aber von der Pflicht ausgenommen. 

Führerschein

Für 2026 ist geplant, weitere fahrzeug- und halterbezogene Dokumente wie den Führerschein in die i-Kfz-App zu integrieren. Mit dieser App kann man heute bereits den Fahrzeugschein digital auf dem Handy speichern. Nächstes Jahr soll sie auch juristischen Personen wie Flottenbetreibern zur Verfügung stehen. 

Notrufsystem im Auto

In der EU wird ein neues Notrufsystem für Autos verpflichtend: Das sogenannte „Next Generation eCall“. Es löst die bisherige Technik ab, die veraltet ist.

Unternehmensgründung in 24 Stunden

Die Bundesregierung will wie im Koalitionsvertrag angekündigt ein zentrales Webportal – ein „One-Stop-Portal“ – zur digitalen Anmeldung von Unternehmen zur Verfügung stellen. Die aktuell 6.000 verschiedenen Verfahren auf kommunaler Ebene sollen vereinheitlicht werden. Einen Zeitpunkt dafür gibt es noch nicht.

Sozialversicherung, Grundsicherung & Kindergeld

Nahaufnahme von Unterstützungshänden

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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für alle schwerbehinderten Menschen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, ist eine abschlagsfreie Altersrente erst mit 65 Jahren möglich. Ein vorzeitiger Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr bleibt zwar möglich, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Die bisherigen Übergangsregelungen und der Vertrauensschutz für frühere Jahrgänge entfallen ersatzlos, berichtet die Gewerkschaft Verdi.

Beitragsbemessungsgrenzen

Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung:

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung soll bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69.750 Euro (oder 5.812,50 Euro im Monat) liegen.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 77.400 Euro (monatlich 6.450 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll dann bei 8.450 Euro im Monat liegen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich die Einkommensgrenze von auf 10.400 Euro im Monat erhöhen. 

Bürgergeld

Künftig soll das Bürgergeld „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen. Die Anforderungen werden deutlich strenger. Außerdem gibt es die zweite Nullrunde in Folge. Nach einem Anstieg in den Jahren 2023 und 2024 bleiben die Regelsätze 2026 unverändert.

Kindergeld

Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt sie ab Januar in der neuen Höhe aus.   

Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Zwei große Krankenkassen wollen ab 2026 den Zusatzbeitrag erhöhen. Die TK hebt den Beitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent an. Bei der DAK-Gesundheit steigt er auf 3,2 Prozent.

Rente

Die Renten in Deutschland sollen ab Juli 2026 um 3,7 Prozent steigen.

(Quelle: www.handwerksblatt.de)