Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022

Neues Förderprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
2. Februar 2023

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.

Anträge nach der Richtlinie können online seit dem 28.11.2022 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.

Ziel des Programms

Die Richtlinie unterstützt die Beschäftigung von hochqualifizierten Nachwuchskräften in brandenburgischen KMU und begünstigt durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum.

Die Richtlinie umfasst vier Fördertatbestände:

Förderung von Unternehmen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.

In welchem Umfang wird gefördert?

Die Höhe des Förderbetrags wird ermittelt über die Zuordnung des monatlichen Arbeitnehmerbruttoentgelts zu einer bestimmten Stufe, maximal 620 Euro für eine Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden (60 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttogehalts); individuelle Arbeitszeitmodelle sind möglich.