Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Förderprogramm neu aufgelegt

Förderung für Brandenburger KMU und Handwerksbetriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Transfer
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Das Förderprogramm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)" zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben ist in neuer Fassung aufgelegt worden.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerksbetriebe mit Sitz im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

Kleiner BIG-Transfer:

Gefördert werden wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld der Forschung und Entwicklung, darunter auch Machbarkeitsstudien.

Als Ausgabe ist der jeweilige Rechnungsbetrag der auf Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages erbrachten Leistung der Forschungseinrichtung zuwendungsfähig.

Großer BIG-Transfer:

Gefördert werden planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs-, Prozess- und Organisationsinnovationen.

Als Ausgabe ist der jeweilige Rechnungsbetrag der auf Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages erbrachten Leistung der Forschungseinrichtung zuwendungsfähig.

BIG-FuE:

Gefördert werden Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE), die bei dem antragstellenden Unternehmen zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, die unmittelbar nach Projektende vermarktbar oder für den Produktionsprozess einsetzbar sind.

Dafür sind folgende projektbezogene Ausgaben zuwendungsfähig:

  •  eigenes Personal mit vertraglich vereinbartem Arbeitsort im Land Brandenburg
  •  FuE-Fremdleistungen und
  •  sonstige Ausgaben, in Form einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Projekte,

  •  die vor bestätigtem Eingang des Antrags begonnen worden sind,
  •  deren Zuwendung weniger als 2.500 Euro beträgt.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt zweckgebunden als Projektförderung und wird in Form eines Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Die Dauer und die Zuwendung je Vorhaben sind folgendermaßen begrenzt:

Kleiner BIG-Transfer:

6 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 5.000 Euro Zuschuss (100 Prozent Vollfinanzierung)

Der Kleine BIG-Transfer wird nur einmalig bewilligt und gilt nur für Unternehmen, die noch keine vertraglich fixierte forschungs- und entwicklungsbezogene Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung hatten.

Großer BIG-Transfer:

6 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 15.000 Euro Zuschuss (max. 50 Prozent Anteilfinanzierung)

Der Große BIG-Transfer kann mehrmals, höchstens jedoch einmal innerhalb von zwölf Monaten, bewilligt werden.

BIG-FuE:

24 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 100.000 Euro Zuschuss (max. 50 Prozent Anteilfinanzierung)

Der BIG-FuE kann frühestens nach Abschluss eines zuvor nach dieser Richtlinie geförderten FuE-Projekts und grundsätzlich erst nach Verwertung dessen Ergebnisse wiederholt beantragt werden.