
28. September 2022
Sie haben sich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt und konnten so Ihre digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren? Dann nutzen Sie jetzt die Chance, „Digitales Start-up des Jahres 2023“ des BMWK zu werden!
Teilnahmebedingungen und -voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind
- Absolventen des „EXIST-Gründerstipendiums“,
- Absolventen des „EXIST-Forschungstransfers“,
- Preisträger des „Gründerwettbewerbs – Digitale Innovationen“,
- Unternehmen, die Beteiligungen des „High-Tech Gründerfond“ haben,
- Unternehmen, die Beteiligungen eines Business Angels über das BMWK-Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ haben,
- Finalisten des „German Accelerator“,
- Unternehmen, die von einem der 12 Digital Hubs nominiert sind.
Weitere Teilnahmevoraussetzungen:
- Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
- Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2019.
- Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebots des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Das Unternehmen hat im Jahr 2021 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: 26.09.2022) einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWK ausgezeichnet wurden.
Auszeichnung und Preise
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Vergeben werden Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.
- Der erste Platz erhält ein Preisgeld von 50.000 Euro,
- für den zweiten Platz winken 30.000 Euro.
- Das drittplatzierte Unternehmen erhält 20.000 Euro.
- Zudem gibt es einen Publikumspreis mit einem Preisgeld von 10.000 Euro.
Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Expert*innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen.
Welche Auswahlkriterien Sie erfüllen müssen, um einen Preis zu gewinnen, erfahren Sie hier.
Die Verleihung des Preises „Digitales Start-up des Jahres 2023“ erfolgt im April 2023.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerben Sie sich mit einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung Ihres Unternehmens und der Umsetzung Ihrer Gründungsidee hinsichtlich der Kriterien.
Benötige Unterlagen:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einen äquivalenten Nachweis, dass die Gründung nicht vor 2019 erfolgt ist
- Jahresabschluss Ihres Unternehmens oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2021 bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten zwölf Monate
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 14. November 2022 (Ende der Abgabefrist) per E-Mail im PDF-Format an startupdesjahres@de.digital.