Überarbeitung des Förderprogramms KOMPASS

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Logo des Förderprogramms KOMPASS
© Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mit dem Programm KOMPASS fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds (ESF Plus) Weiterbildungsmaßnahmen für Solo-Selbstständige.

Durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen soll Solo-Selbstständigkeit krisenfester und damit auch zukunftsfähiger werden.

Holpriger Projektstart

Das Programm KOMPASS ging offiziell am 12. Juli 2023 an den Start, allerdings holperte das Programm zu Beginn: Viele Weiterbildungswünsche der Solo-Selbstständigen konnten nicht bewilligt werden, da das Spektrum der zu fördernden Maßnahmen sehr eng war. Die Unzufriedenheit sowohl seitens der KOMPASS Anlaufstellen als auch der betroffenen Solo-Selbstständigen war verständlicherweise groß. Solo-Selbstständige und KOMPASS Anlaufstellen haben berichtet, dass sie viele Weiterbildungsanfragen ablehnen mussten, da sie nicht ins Förderungsspektrum passten. 

Erweiterung des Förderspektrums

Ab 1. Dezember 2023 wird das Spektrum zu fördernder Weiterbildungsmaßnahmen deutlich ausgedehnt: Es werden jetzt auch berufsfachliche und persönliche Bildungsmaßnahmen gefördert, die vorher ausgeschlossen waren. 

Bundesweit gibt es ca. 30 Anlaufstellen von KOMPASS, die zu Weiterbildungsbedarfen beraten und bei der Beantragung unterstützen. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs werden die Fördervoraussetzungen und der Qualifizierungsbedarf festgestellt. Wird dieser positiv beschieden, erhalten die Solo-Selbstständigen im Anschluss einen Qualifizierungsscheck für die Weiterbildungsmaßnahme.

Die Beratungsgespräche erfolgen in den KOMPASS-Anlaufstellen (analog und digital): Hier finden Sie eine Liste aller Anlaufstellen.

Alle Anlaufstellen sind bundesweit tätig und beraten branchenübergreifend. Sie sind also nicht automatisch auf eine Anlaufstelle in Ihrer Region angewiesen, sondern können frei wählen.

KOMPASS Anlaufstellen in Brandenburg

STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch- Oderland mbH
Sascha Pohlan
Garzauer Chaussee 1a
15344 Strausberg
E-Mail: s.pohlan@stic.de
Telefon: 03341 335113

Erich Pommer Institut gGmbH
Maleen Harten, Luise Lober
Marlene-Dietrich-Allee 12A
14482 Potsdam
E-Mail: mah@epi.media
Telefon: 0331 76991508

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Die Solo-Selbstständigkeit muss im Haupterwerb ausgeführt werden und der/die Solo-Selbstständige muss seit mindestens zwei Jahren am Markt sein.
  • Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
  • Es werden 90 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4.500 Euro (netto) gefördert. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
  • Die Weiterbildung muss von den Solo-Selbstständigen vorfinanziert werden, die Erstattung erfolgt nach abschließender Prüfung.

(Quelle: https://hausderselbststaendigen.info)  

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