Unterstützung für internationale Markteinführung innovativer Produkte

Neue Förderrichtlinie des Landes Brandenburg
© fotolia.de / arahan
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26. Januar 2021

Die Teilnahme an internationalen Messen zur Markteinführung von innovativen Produkten ist sehr kostenintensiv – insbesondere für kleinere Brandenburger Unternehmen. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung der Teilnahme an internationalen Messen und Inanspruchnahme von Beratungsleistungen „Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International)“ will das Brandenburger Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fit für ausländische Märkte machen.

Die neue Förderrichtlinie löst die M2-Richtlinie ab, die am 31. Dezember 2020 auslief. Vor allem Start-ups im Außenwirtschaftsgeschäft profitieren von den Änderungen der neuen Brandenburger Richtlinie für Internationalisierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Messeförderung

  • Teilnahmen an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland
  • Teilnahmen an regionalen und überregionalen Messen, wenn diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Hier finden Sie die Messepläne Berlin/Brandenburg für 2021 und 2022.)
  • mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Einzelmaßnahme
  • mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme

Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss 3.000 Euro betragen.

Beratungs-/Coachingmaßnahmen

  • Gefördert werden Beratungs-/Coachingmaßnahmen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind.
  • mit bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Tagessatzes (max. 1.000 Euro) bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
  • mit bis zu 80 Prozent des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups
  • mit 100 Prozent des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie

Was ist neu?

Zu den entscheidenden Verbesserungen zählen unter anderem die Unterstützung digitaler Messeformate und die besondere Förderung von Start-ups. Diese können mit bis zu 80 Prozent Zuschüssen rechnen. Neu ist auch, dass die Beratung zur Markterschließung durch externe Coaches gefördert wird. Innerhalb eines Unternehmens können mehrere voneinander unabhängige Projekte unterstützt werden.

Die Beantragung ist seit dem 2. Januar 2021 möglich. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.