Corona-Soforthilfe für Unternehmen gestartet
Unternehmen und Freiberufler können Anträge auf Soforthilfe für die Folgen der Corona-Krise stellen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Antragsfrist läuft bis Ende Dezember 2020.