Neue Landesförderung für die Gründung von Hebammenpraxen
Am 1. August 2020 ist die Hebammenförderrichtlinie des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Sie umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/-erweiterungen und Fortbildungsförderung.