Neustarthilfe
Soloselbstständige, die Umsätze mit Personengesellschaften erzielen, können im Moment ihren Antrag auf Neustarthilfe nur über einen prüfenden Dritten stellen. Ab Mitte April ist dies auch per Direktantrag möglich. Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.