Meisterpflicht im Handwerk
Seit 2020 gilt die Meisterpflicht wieder in zwölf Gewerken, die zuvor nicht meisterpflichtig waren. Für bestehende Betriebe ohne Meister gilt Bestandsschutz – jedoch nur mit Eintragung in die Handwerksrolle. Die Frist zur Beantragung endet am 14. Februar 2021.